Neues Schweizer Transparenzregister ab 1. Oktober 2026

Neues Schweizer Transparenzregister ab 1. Oktober 2026
09/2026
Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Kernstück der neuen Regelung ist ein vom Bundesamt für Justiz geführtes, nicht öffentlich zugängliches Transparenzregister.

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Kernstück der neuen Regelung ist ein vom Bundesamt für Justiz geführtes, nicht öffentlich zugängliches Transparenzregister.

Betroffen ist die Mehrheit der Schweizer juristischen Personen, insbesondere Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Sie müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die entsprechenden Angaben mit angemessener Sorgfalt überprüfen und dokumentieren sowie dem Transparenzregister melden.

Als wirtschaftlich berechtigt gelten grundsätzlich natürliche Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen kontrollieren oder auf andere Weise Kontrolle über die Gesellschaft ausüben. Zu melden sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse und Wohnsitzstaat sowie Angaben über Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle. Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch, insbesondere über EasyGov (www.easygov.swiss).

Für bereits bestehende Gesellschaften gelten je nach Rechtsform und Revisionsart gestaffelte Übergangsfristen:

  • Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision: bis 31. Dezember 2026
  • übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revision: bis 31. Januar 2027
  • Aktiengesellschaften mit eingeschränkter Revision: bis 28. Februar 2027
  • übrige Gesellschaften mit eingeschränkter Revision bzw. ohne Revision: bis 31. März 2027

Die Verantwortung für die fristgerechte Meldung liegt beim obersten Mitglied des leitenden Organs. Eine vorsätzliche Verletzung der gesetzlichen Meldepflichten kann zudem mit erheblichen Bussen sanktioniert werden.

Bereits seit dem 16. Juni 2026 läuft ein freiwilliges Pilotprojekt des Bundesamts für Justiz. Unternehmen können das neue Meldesystem damit bereits vor Inkrafttreten testen. Im Pilotprojekt erfasste Angaben können anschliessend in das definitive Transparenzregister übernommen werden.

Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, wer in Ihrem Unternehmen als wirtschaftlich berechtigte Person zu qualifizieren ist und ob sämtliche erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vorliegen. So können Sie die Meldung nach Eröffnung des Registers ohne unnötigen Zeitdruck vornehmen.

Weiterführende Informationen zum Schweizer Transparenzregister, zu den gesetzlichen Pflichten sowie zum Pilotversuch finden Sie auf der offiziellen Informationsseite des Bundes unter: www.transpareg.admin.ch

Bei Fragen zur neuen Regelung sowie bei der Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen oder der Vorbereitung und Einreichung der Meldung unterstützen wir Sie gerne.

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