Wirtschaftsprüfung
Wir unterziehen Ihren Jahresabschluss einer unabhängigen und kritischen Prüfung, damit Sie sich anschliessend darauf verlassen können. Dazu verfügen wir über die erforderliche Zulassung durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde und erfüllen vollumfänglich die geltenden Berufsstandards. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer breiten Erfahrung in Fragen der Rechnungslegung, den Steuern sowie in betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Unsere Prüfung für Ihre Sicherheit - unabhängig und konsequent risikoorientiert.
Unsere durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde zugelassenen Revisionsexperten und Revisoren übernehmen gesetzliche und auftragsbasierte Prüfungsmandate aller Rechtsformen nach den obligationenrechtlichen Vorschriften, nach BVG sowie nach Swiss GAAP FER.
Prüfung von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen (Abschlussprüfung)
- Eingeschränkte Revision (SER) gemäss Art. 729a OR
- Ordentliche Revision (PS 2013) gemäss Art. 728a OR
- Prüfung nach BVG (Vorsorgeeinrichtungen) gemäss Art. 52c BVG
- Prüfung von Konzernrechnungen gemäss Art. 963 OR oder Swiss GAAP FER
Prüfungsaufträge führen wir konsequent risikoorientiert durch. Damit erreichen wir die notwendige Prüfungssicherheit bei optimalen Kosten für Sie.
Andere gesetzliche Prüfungen
- Prüfung Gründungsbericht (Art. 635a OR)
- Prüfung Kapitalerhöhung (Art. 652f OR)
- Prüfung Kapitalherabsetzung (Art. 732, Abs. 2 OR)
- Prüfung nach Fusionsgesetz (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Prüfung von Liquidationseröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen
- Prüfung von Lohngleichheitsanalysen
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Gesetzliche Bestimmungen bei Kapitalverlust und Überschuldung und Covid-19-Verordnung > Insolvenzrecht

Unternehmen können nicht auf die Benachrichtigung des Richters verzichten, wenn sie bereits per 31. Dezember 2019 eine Überschuldung ausgewiesen haben oder aufgrund von Rangrücktritten auf die Benachrichtigung des Richters verzichten konnten.
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