Ab 1. Januar 2021 gelten im Kanton Bern neue Fristen und Gebühren.
Privatpersonen / Selbstständig Erwerbstätige /Landwirte
Fristverlängerung bis 15. Juli:
- Online: Gebührenfrei
- Schriftlich (E-Mail, Brief), Telefon, Schalter: CHF 20
Fristverlängerung bis 15. September:
- Online: CHF 20
- Schriftlich (E-Mail, Brief), Telefon, Schalter: CHF 40
Fristverlängerung bis 15. November:
- Online: CHF 40
- Schriftlich (E-Mail, Brief), Telefon, Schalter: CHF 60
Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte (Personengesellschaften, Erbengemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften usw.):
- Online: gebührenfrei
- Schriftlich (E-Mail, Brief), Telefon, Schalter: gebührenfrei
Frist als juristische Person verlängern
Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen können eine Fristverlängerung bis längstens 3½ Monate nach Einreichefrist bzw. 10½ Monate nach Geschäftsabschluss einreichen.
Die Fristverlängerung müssen Sie vor dem aufgedruckten Abgabetermin online oder schriftlich beantragen.
Frist schriftlich verlängern
Gesuche um Fristverlängerung können schriftlich entweder per Brief oder per E-Mail eingereicht werden. Senden Sie Ihr Gesuch an die Adresse, welche auf der Steuererklärung aufgedruckt ist.
Telefonisch können keine Fristverlängerungen erfasst werden.
Einreichefristen und Verlängerungen
Reguläre Einreichefrist 7 Monate nach Geschäftsabschluss:
- Beispiel: Abschluss per Ende Jahr: Einreichefrist ist der 31.07. des folgenden Kalenderjahres.
- Gebühren online: CHF 0
- Gebühren schriftlich: CHF 0
Fristverlängerung + 1 1/2 Monate (maximal):
- Beispiel: Abschluss per Ende Jahr. 7 Monate plus 1 1/2 Monate --> Einreichefrist ist der 15.09. des folgenden Kalenderjahres.
- Gebühren online: CHF 0
- Gebühren schriftlich: CHF 20
Fristverlängerung längstens + 3 1/2 Monate:
- Beispiel: Abschluss per Ende Jahr. 7 Monate plus 3 1/2 Monate--> Einreichefrist ist der 15.11. des folgenden Kalenderjahres.
- Gebühren online: CHF 20
- Gebühren schriftlich: CHF 40
Hinweis
Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert. Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie sparen die Mahngebühr.
Juristische Personen mit Sitz ausserhalb des Kantons Bern benötigen keine Fristverlängerung.