Treuhand
Soll man die Buchhaltung auslagern oder selbst führen? Das SECO rät, dass die Buchhaltung nur dann selbst geführt werden sollte, wenn Zeit und kompetentes Personal vorhanden sind. Oft ist ein Treuhänder die bessere Wahl. Unsere Treuhandleistungen richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Wir nehmen Ihnen die Administrationsaufgaben ab, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Das Richtige tun, statt Dinge richtig tun! (Peter Drucker)
Profitieren Sie von einem erfahrenen und eingespielten Treuhand-Team, das die jeweils passende Lösung sowie die besten Tools dazu kennt.
Rechnungswesen, Rechnungslegung und Controlling
- Finanzbuchhaltung / Webaccounting, Internettreuhänder (mit Topal Solutions, Bexio, CashCtrl)
- Debitorenbuchhaltung
- Kreditorenbuchhaltung mit DTA-Zahlungsverkehr
- MWST-Abrechnung
- Abschlussberatung, Abschlussgestaltung und Steueroptimierung
- Unterstützung bei der Umstellung der Rechnungslegung auf das neue CH-Rechnungslegungsrecht (nRLG)
- Unterstützung bei der Umstellung der Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen für interne und externe Empfänger
- Aufbau / Pflege von Reportingsystemen
- Externes Controlling zur Unterstützung der Unternehmensführung
- Budgetierung
- Finanzplanung
- Entwicklung und Pflege von umfassenden Tools auf Excel-Basis (z.B. Anlagebuchhaltungen, Finanzcockpits etc.)
- Stellvertretungen im Rechnungswesen, Interimsmanagement
Löhne (Outsourcing)
- Personal- und Saläradministration
- Führen von Lohnbuchhaltungen
- Erstellen von Gehalts-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerabrechnungen
- Erstellen der Lohnausweise
- Beratung hinsichtlich Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeitsvertragsrecht
Verwaltungen
- Verwaltungsstelle von Gesellschaften
- Erstellen von Verwaltungsabrechnungen
- Führen von Sekretariaten und Telefondiensten
- Administrationsdienstleistungen (Korrespondenz, Adressverwaltung usw.)
Professionelle und zeitgemässe Finanzapplikationen
Für die Kreditorenverarbeitung verwenden wir Topal Scan oder beim webaccounting Topal Websolutions.
Wir sind akkreditierter Topal-Partner. Gfeller + Partner AG ist auch vertraut mit BEXIO und CashCtrl.


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Aktuelles zum Thema «
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Neue Fristen und Gebühren, Steuerverwaltung Kanton Bern

Im Kanton Bern gelten ab dem 01. Januar 2021 neue Fristen und Gebühren. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr darüber!
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Fachbeitrag BVG – Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Sozialversicherungen

Bei der Beurteilung der Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Sozialversicherungssysteme, insbesondere die Pensionskassen der Schweiz, sind nicht nur die Auswirkungen an den Anlagemärkten zu betrachten. Dies wäre zu kurzgefasst. Gesamtwirtschaftliche und demografische Entwicklungen können ebenso entsprechende Einflüsse auf die Finanzierung und die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungswerke haben.
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Gesetzliche Bestimmungen bei Kapitalverlust und Überschuldung und Covid-19-Verordnung > Insolvenzrecht

Unternehmen können nicht auf die Benachrichtigung des Richters verzichten, wenn sie bereits per 31. Dezember 2019 eine Überschuldung ausgewiesen haben oder aufgrund von Rangrücktritten auf die Benachrichtigung des Richters verzichten konnten.
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Informationen zur Kurzarbeit

Update vom August 2020 und vom März 2020 zur Kurzarbeitsentschädigung.
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