Verzicht auf Verzugszins bei der direkten Bundessteuer

Verzicht auf Verzugszins bei der direkten Bundessteuer
05/2020
Für die direkte Bundessteuer (nicht jedoch bei Bussen oder Kosten) wird auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichtet, wenn die Steuerforderung im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 fällig geworden ist.

Weitere Informationen zu den Massnahmen in Bezug auf die Zahlungserleichterung entnehmen Sie dem nachfolgenden Dokument: Rundschreiben direkte Bundessteuer Massnahmen.

Verzicht auf Verzugszins bei der direkten Bundessteuer
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